Ja, da es sich bei der Zu- und Aufteilung der CLIL-Stunden um schulautonome Lehrplanbestimmungen handelt. Die Einbindung des Schulgemeinschaftsausschusses ist dabei von Schultyp zu Schultyp etwas unterschiedlich, im Prinzip aber doch nahezu gleichlautend, geregelt. So heißt es z.B. in der Handreichung zur Umsetzung von CLIL an Höheren land- und forstwirtschaftlichen Schulen dazu:
| Die genaue Aufteilung der CLIL-Stunden obliegt der jeweiligen Schulleitung. Die Gegenstände sind schulautonom (jährlich) festzulegen und dem Schulgemeinschaftsausschuss spätestens in der letzten Sitzung des vorangehenden Schuljahres vorzulegen. (Dezember 2022, S. 5) |
In der schulischen Praxis bedeutet das, dass die Aufteilung der CLIL-Gegenstände für die einzelnen Jahrgänge den Mitgliedern des Schulgemeinschaftsausschusses durch die Schulleitung zur Kenntnis gebracht wird, idealerweise in der jeweils letzten SGA-Sitzung des vorangehenden Schuljahres. In HTL und HLFS, wo CLIL schon seit vielen Jahren als verpflichtendes Element des Lehrens und Lernens im Lehrplan verankert ist, bedeutet das keinesfalls, dass der SGA über die Frage „CLIL, oder nicht CLIL?“ abstimmen kann.
Oder anders gefragt: Talking to students and parents, more than just red tape?
Yes, it is. Students, parents and teachers need to be involved in basic questions concerning CLIL, see above. Together with school management, these groups are seen as the main school internal stakeholders having a say in the decisions related to CLIL, each of them to a certain degree.
Tell me if you want to learn more about school internal and external stakeholders and their power and influence on what´s going on in terms of CLIL.
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