Das CEBS informiert bereits seit einiger Zeit darüber, dass CLIL mit den kommenden Lehrplänen verpflichtend an allen BHS implementiert werden soll. Inzwischen werden laufend neue Details bekannt – was verständlicherweise auch immer wieder Fragen aufwirft.
Ein besonders hilfreiches Service bietet hier das HAK-Team des BMB (Abt. I/9): Auf hak.cc wird kontinuierlich über den aktuellen Stand informiert, zudem erhalten HAK Lehrkräfte Zugang zu den jeweils neuesten Dokumenten zum kommenden Lehrplan. Diese Transparenz ist in der aktuellen Phase der Umstellung äußerst wertvoll.
Wie ist CLIL im aktuellen Lehrplanentwurf verankert:
In IV. Schulautonomie und schulautonomen Lehrplanbestimmungen:
Bestimmungen bezüglich Content and Language Integrated Learning (CLIL)
Festlegung der Pflichtgegenstände betreffend Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning (CLIL)
Als fremdsprachiger Schwerpunkt sind in einzelnen Pflichtgegenständen (ausgenommen sind jedoch die Unterrichtssprache und Fremdsprachen) ab dem III. Jahrgang mindestens 36 Unterrichtsstunden pro Jahrgang in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ in englischer Sprache zu unterrichten. Die Festlegung der einzelnen Pflichtgegenstände im Jahrgang sowie deren Stundenausmaß hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen.
Unberührt davon bleibt die Möglichkeit, eine lebende Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) anzuordnen (gemäß § 16 Abs. 3 des SchUG).
In V. Didaktische Grundsätzen:
Sprachkompetenz, insbesondere in der Unterrichtssprache, ist die Basis für Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für situationsadäquaten Einsatz und Weiterentwicklung der Unterrichtssprache in Wort und Schrift ist jede einzelne Lehrperson verantwortlich. Um sprachliche Hürden abzubauen und Fachinhalte gut vermitteln zu können, ist der Unterricht sprachsensibel durchzuführen. DieVerwendung von Content and Language Integrated Learning (CLIL) hat im Fachunterricht und unter Einbindung von Elementen der Fremdsprachendidaktik im definierten Stundenausmaß zu erfolgen.
Ist CLIL damit wirklich verpflichtend?
Manche fragen sich, ob CLIL tatsächlich verpflichtend ist, da es im Abschnitt zur Schulautonomie verankert ist.
Die Antwort ist : Ja.
Der schulautonome Bereich betrifft nicht die Frage, ob CLIL durchgeführt wird, sondern in welchen Gegenständen und in welchem konkreten Ausmaß es umgesetzt wird.
Die Schule muss jährlich – per SGA-Beschluss – festlegen, welche Unterrichtsgegenstände in welchem Jahrgang CLIL Anteile enthalten. Genau deshalb ist die Regelung im Bereich der Schulautonomie angesiedelt: Sie schafft Gestaltungsspielraum innerhalb einer klar vorgegebenen Verpflichtung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn alles planmäßig umgesetzt wird, startet die HAK ab dem SJ 2030/31 mit mindestens 36 Stunden CLIL pro Jahrgang ab dem III. Jahrgang.
Wir werden Sie weiterhin bestmöglich bei der Umsetzung unterstützen und freuen uns über Fragen und Rückmeldungen aller Art.
Happy clilling!










